Amt Krempermarsch


Am 1. April 1948 bildete sich das Amt Neuenbrook mit Sitz in Neuenbrook mit den Gemeinden Neuenbrook, Dägeling, Grevenkop und Rethwisch.

Durch die Verschmelzung der Ämter Neuenbrook und Kremperheide kamen ab 1.8.1956 die Gemeinden Bahrenfleth, Kremperheide und Krempermoor zum erweiterten Amt Neuenbrook.

  Foto: Peter Rehfeld, Krempe


Im Regionalplan der Landesregierung Schleswig-Holstein wurde 1967 die Marschenstadt Krempe zur Mittelpunktgemeinde und zum ländlichen Zentralort bestimmt und damit der Anstoß gegeben, bei der Neuordnung der Ämter auch Krempe als Verwaltungsmittelpunkt einzurichten.


  Foto: Peter Rehfeld, Krempe



Mit Wirkung vom 1. Juli 1969 erfolgte die Einbeziehung der Stadt Krempe in das Amt Neuenbrook. Aus dem Amt Neuenbrook bildete sich dann mit der Stadt Krempe und den Gemeinden Bahrenfleth, Dägeling, Grevenkop, Kremperheide, Krempermoor, Neuenbrook und Rethwisch das Amt Krempermarsch in Krempe. Damit wurde der zentrale Ort Krempe verwaltungsmäßig in den wirtschaftlichen Einzugsbereich integriert. Im Jahre 1970 konnten dann noch die Gemeinden Elskop und Süderau dem neuen Amt Krempermarsch angegliedert werden.


Der 1969/70 genehmigte Zusammenschluss der 10 Gemeinden zum gleichnamigen Amt Krempermarsch ist durch sein geschichtliches Vorspiel gut begründet und leitet sich aus der Zeit ab, als die Krempermarsch vor rd. 700 Jahren besiedelt wurde und sich die Krempermarschkommune entwickelte.


   

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Das Wappen des Amtes Krempermarsch

Genehmigt: 25. August 1975


In Rot mit silbernem, mit zehn roten Kugeln belegtem Schildbord
ein schreitender, golden bewehrter silberner Schwan.
 

Entwurf: A. Brecht, Hannover 

Für die Gestaltung des Wappens des 1970 gebildeten Amtes Krempermarsch ist maßgebend, daß diese als Selbstverwaltungskörperschaft an die Tradition des gleichnamigen, seit dem Mittelalter bestehenden, Ende des vorigen Jahrhunderts aufgelösten Kommunalverbandes anknüpfen will,

Ebenso wie es bis 1892 Aufgabe der „Krempermarschkommüne“ gewesen ist, die lokalen Probleme der Vergangenheit, insbesondere die seit Bedeichung Nutzbarmachung der Elbmarschen bestehenden schwierigen Wasserverhältnisse, auf genossenschaftlicher Basis aus eigener Kraft zu meistern, sieht das Amt heute seine Aufgaben darin, die Probleme unserer Zeit, Besserung der Lebensverhältnisse, Schaffung von Bildungsvoraussetzungen und kulturellen Einrichtungen, Wirtschaftsförderung usw., als Selbstverwaltungsbeitrag in eigener Verantwortung zu bewältigen.

Die „Krempermarschkommüne“ führte in der letzten Zeit ihres Bestehens den Stormarner Schwan mit der Halskrone als heraldisches Wahrzeichen, fassbar in der spätestens seit 1880 vorhandenen , heute im Sitzungssaal der Amtsverwaltung in Krempe aufbewahrten "Krempermarschfahne“. Ein älterer Gebrauch des Wappenzeichens ist, wenn auch nicht nachweisbar, nicht ausgeschlossen.

Dem Verhältnis des Amtes zu den darin zusammengeschlossenen Gemeinden entsprechend ist das Amts- wappen als Verbandswappen konzipiert; die zehn Kugeln auf dem Schildrand stehen für die Amtsgemeinden: Bahrenfleth, Dägeling, Elskop, Grevenkop, Krempe (Stadt), Kremperheide, Krempermoor, Neuenbrook, Rethwisch und Süderau. Zur Unterscheidung vom Wappentier des Kreises Stormarn fehlt dem Schwan im Amtswappen die goldene Krone.

Die dominierenden Farben des Wappens sind die holsteinischen, Silber und Rot.


Wappentext als PDF-Datei                                                                                      
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