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Amtsausschuss beschließt Resolution zum Finanzausgleich

Die Landesregierung plant die Neuordnung des Finanzausgleiches ab dem Haushaltsjahr 2015. Als Grundlage für die Neuordnung des Finanzausgleiches hat die Landesregierung ein Gutachten beim Niedersächsischen Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (NIW) in Auftrag gegeben. Ein erster Gesetzentwurf für das Finanzausgleichsgesetz mit einer Berechnung der Schlüsselzuweisungen für alle Gemeinden und Kreise auf Basis des Gesetzentwurfes wurde von der Landesregierung vorgelegt.  Die erste Berechnung hat erhebliche Einbußen bei den Kreisen und einigen Gemeinden und Verbesserungen der finanziellen Ausstattung der kreisfreien Städte ergeben. Zwischenzeitlich liegt eine 2. und 3. Vergleichsberechnung der Auswirkungen der Änderung des Finanzausgleiches für alle Städte, Gemeinden und Kreise vor.

Insgesamt hat das von der Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten ergeben, dass der kreisangehörige Bereich insgesamt unterfinanziert ist. Insgesamt fällt nach dem Gutachten die Finanzausgleichsmasse um durchschnittlich 200 Mio. € jährlich zu gering aus. In Erinnerung gebracht werden muss, dass das Land Schleswig-Holstein mit einem Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich seit dem Jahr 2007 in Höhe von 120 Mio. € jährlich die Finanzausgleichsmasse einseitig gesenkt hat. Insgesamt sind den Kommunen damit Finanzmittel in Höhe von fast 1 Mrd. € seitdem entzogen worden. Trotz des Gutachtens und eines sehr positiven Abschlusses 2013 plant die Landesregierung nicht, den Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich zu beenden. Vielmehr sollen die verbleibenden Mittel im Allgemeinen zu Lasten der Kreise und der Gemeinden und zugunsten der kreisfreien Städte neu verteilt werden.

 

Auch im Amt Krempermarsch gibt es bei der Neuverteilung der Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich Verlierer und Gewinner. Waren bei der 1. und 2. Berechnung die Gemeinde Dägeling (-32.000/ - 40.000 €) und die Stadt Krempe (-34.000/ - 32.000 €) die Verlierer der Reform im Amt Krempermarsch, so weist die 3. Berechnung im Wesentlichen die Stadt Krempe mit nunmehr – 73.000 € als Verliererin der Reform aus. Zu beachten ist, dass die 1. und 2. Vergleichsberechnung auf Basis der Zahlen des FAG 2013 erfolgt sind, während die nunmehr vorliegende  3. Vergleichsberechnung auf Basis des FAG 2014 durchgeführt wurde. Gewinner sind nunmehr die Gemeinden Dägeling (+ 85.000 €) Kremperheide (+36.000 €), Rethwisch (+16.000 €) und Süderau (+14.000 €). Der Kreis Steinburg gehört bei den Kreisen mit nunmehr -2.491.000 € ebenfalls zu den Verlierern Auch wenn die Entlastung des Kreises von den Kosten der Grundsicherung vom Land gegengerechnet wird, so ist zu befürchten, dass der Kreis die Kompensation der fehlenden Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich über eine weitere Erhöhung der Kreisumlage anstreben wird. Das wird dann alle Gemeinden betreffen. Aus diesen Gründen hat der Amtsausschuss des Amtes Krempermarsch die als Anlage beigefügte Resolution beschlossen. Die Resolution ist an den Finanzminister und die Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Steinburg versandt worden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Krempermarsch
Di, 01. April 2014

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