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Amtsausschuss wendet sich gegen die Fördermethode "Fracking"

Das für Schleswig-Holstein zuständige Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld hat der Firma PRD Energy GmbH die Genehmigung erteilt, im Großraum Elmshorn Erkundungen für die Förderung von Kohlenwasserstoffen (auch Erdgas) anzustellen. Genehmigungen für die Durchführung von Probebohrungen oder sogar die Förderung der Rohstoffe sind damit nicht verbunden.

Das Landesamt für Bergbau (LBEG) ist Bergbehörde für Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und Hamburg. Zu den Aufgaben des LBEG gehören unter anderem die Durchführung der Verwaltungsverfahren und die Bergaufsicht in den Bereichen Rohstoffgewinnung, Rohstofftransport (Pipelines) und der Energierohstoffspeicherung. Damit ist das LBEG auch zuständig für die Erteilung der Genehmigung für die Förderung von Kohlenwasserstoffen mit der Technik „Fracking“.

Die Firma PRD Energy Inc. ist eine kanadische Explorations- und Produktionsgesellschaft für Kohlenwasserstoffe (Erdöl und Erdgas) mit Sitz in Calgary, Alberta. Unternehmenszweck von PRD ist die Erkundung, Entwicklung und Erschließung von Erdgas- und Erdölvorkommen. Gegenwärtig liegt der Schwerpunkt der Aktivitäten in Deutschland. Deshalb hat die Firma die beiden 100%igen Tochterfirmen PRD GmbH und PRD Energy GmbH mit Sitz in Berlin gegründet.

Was ist Fracking?

Bei Fracking handelt es sich um die Kurzform von Hydraulic Fracturing (von englisch to fracture ‚aufbrechen, aufreißen‘). Fracking ist eine bergbautechnische Methode, bei der in technische Tiefbohrungen eine Flüssigkeit („Fracfluid“) eingepresst wird, um im Gestein Risse zu erzeugen, aufzuweiten und zu stabilisieren. Mittels Fracking lassen sich Erdöl oder Erdgas in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten fördern. Dort befindet sich das Erdgas in gering bis sehr gering durchlässigen Gesteinen, liegt gelöst in Wasser oder gebunden an Feststoffen vor. Zu den typischen unkonventionellen Lagerstätten gehören Schiefergas, Kohleflözgas oder Gashydrat. Dieses Erdgas kann nur durch spezielle Maßnahmen gefördert werden.

Die Regierung des Landes Schleswig-Holstein versucht durch verschiedene Initiativen auf Bundesebene die Fördermethode „Fracking“ zu verhindern, da die Auswirkungen auf den Boden und Grundwasser durch die Fördermethode wissenschaftlich nicht ausreichend nachgewiesen sind. Insbesondere die möglichen Auswirkungen auf das Grundwasser und damit auf das Trinkwasser bereiten dem Land, den Kommunen und den Einwohnern/innen erhebliche Sorgen.

Da auch Teile des Amtsgebietes (Gemeinden Grevenkop, Elskop und Süderau) in dem Aufsuchungsgebiet Elmshorn 1 liegen und große Teile des Amtsgebietes über die Trinkwasserbrunnen des Wasserverbandes Krempermarsch in Horst versorgt werden, ergibt sich auch eine Betroffenheit für das Amt Krempermarsch. Der Amtsausschuss des Amtes Krempermarsch hat sichin seiner Sitzung am 18.03.2014 mit der als Anlage beigefügten Resolution gegen das "Fracking" gewandt.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Krempermarsch
Di, 01. April 2014

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