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Umzugsservice


Ich ziehe um...was ist zu beachten?


Die Abteilung Bürgerdienste des Amtes Krempermarsch möchte Sie informieren, was bei einem Umzug alles beachtet werden sollte.


An-, Ummeldung bei der Meldebehörde
Ziehen Sie innerhalb der Gemeinde/Stadt im Amtsbereich um, ist eine Ummeldung erforderlich. Sind Sie Neubürger im Amt Krempermarsch, ist eine Anmeldung notwendig. Bei Umzügen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist keine Abmeldung mehr erforderlich! Sie können sich direkt am neuen Wohnort anmelden.
Bitte bringen Sie in jedem Fall die Personalausweise und evtl. Reisepässe aller um-/anzumeldenden Personen mit.
Die Um-/Anmeldung ist innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen. 


Postnachsendeantrag stellen
Der Antrag sollte vor dem 1. Nachsendetag dem zuständigen Zustellpostamt vorliegen.


Kraftfahrzeug ummelden
Die Ummeldung erfolgt bei der Kfz-Zulassungsstelle des Kreises Steinburg in Itzehoe, Adenauerallee 8. Bei einem Umzug innerhalb des Kreises bzw. Neuzulassung sind folgende Papiere vorzulegen: Fahrzeugschein, ASU-Bescheinigung, Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung, bei Ausländern: Pass mit Meldebestätigung, Versicherungs-Doppelkarte, Abmeldebestätigung und Fahrzeugschein, falls Fahrzeug noch zugelassen ist, Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter bei Neuzulassung für Minderjährige.


Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle sind:
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 UhrDonnerstag zusätzlich 14.00 bis 17.30 Uhr


Versicherungen in Kenntnis setzen
Adressenänderungen am besten schriftlich unter Angabe der jeweiligen Versicherungsart und Versicherungsnummer anzeigen.
Rundfunkgebührenstelle verständigen
Anschrift der Rundfunk- und Fernsehgebührenstelle:Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Postfach 10 80 25, 50656 KölnFormulare hierzu halten Banken und Sparkassen bereit.


Zeitungs-/Zeitschriftenverlage unterrichten
Vor dem Umzug sollte ein Antrag auf Anschriftenänderung gestellt werden. Zeitungen/Zeitschriften, die vom Zusteller ins Haus gebracht wurden, sind beim Verlag umzumelden.


Finanzamt, Bank, Kindergeldstelle benachrichtigen
Adressenänderungen sind grundsätzlich schriftlich anzuzeigen. Bei Bank, Sparkasse oder Postbank sind evtl. Einziehungs- und Daueraufträge zu ändern.


Telefonanbieter rechtzeitig informieren
Der Telefonanschluss in der alten Wohnung muss schriftlich gekündigt werden.Bei dieser Gelegenheit sollte Ihrem Telefonanbieter mitgeteilt werden, ob- der Wohnungsnachfolger den Anschluss übernehmen möchte,- in der neuen Wohnung ein Telefonanschluss gewünscht wird,- ob Sie Ihre bisherige Rufnummer "mitnehmen" wollen.


Kinder in der Schule an-/abmelden
Erkundigen Sie sich rechtzeitig danach, welche Schule am neuen Wohnort in Frage kommt.


Steuern und Abgaben, Müllgebühren, Schornsteinfeger
Dieses gilt im besonderen für Eigentümer von Grundstücken und Häusern.
Bitte teilen Sie Ihre Anschrift schriftlich Ihrer zuständigen Stadt-/Amtsverwaltung (Abteilung Steuern und Abgaben) mit. Bei weiteren Fragen zu Steuern und Abgaben wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
Müll können Sie bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltung in der Abteilung Abfallwirtschaft an- oder abmelden.


Energieversorgung
Unterrichten Sie die für Sie zuständigen Stadt-/Gemeindewerke oder andere Energielieferanten von Ihrem Umzug.


Regelmäßige Lieferungen abbestellen
z. B. Getränke-, Milch-/Eierlieferungen u. ä.


Geld und Schlüssel sicher aufbewahren.
Geld während des Umzugs besonders sicher aufbewahren; möglichst im persönlichen Gepäck, das man nicht aus der Hand gibt. Schlüssel in festem Umschlag aufbewahren.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team Bürgerdienste