Kontakt
Amt Krempermarsch
Birkenweg 29
25361 Krempe
T: 04824/3890-0
E:
Am 01.08.2013 wird bundesweit das Betreuungsgeld eingeführt. Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde und die für ihr Kind keine Leistung nach § 24 Abs. 2 SGB VIII (frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege) in Anspruch nehmen.
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