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Änderung Elternbeiträgsermäßigung ab 01.01.2023

Elternbeitragsermäßigung ab 01.01.2023

Aufgrund einer Änderung des KiTaG wird die einkommensabhängige Ermäßigung der Elternbeiträge für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.07.2023 geändert: In diesem Zeitraum sind lediglich 25% (bislang 50%) des Einkommens oberhalb der individuellen Einkommensgrenze für die Elternbeiträge einzusetzen. Die Ermäßigung ist von den Eltern zu beantragen und entsprechende Einkommensunterlagen sind einzureichen. Im Übrigen bleiben die Regelungen für Beitragsermäßigung unverändert.

 

Bitte beachten Sie die hinterlegten Informationen des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren Schleswig-Holstein und die Merkblätter des Kreises Steinburg.

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