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Wahl von Schöffinnen und Schöffen 2023

Die Wahlperiode der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 endet in diesem Jahr. Daher steht im Jahr 2023 wieder die Wahl der Schöffen für die kommende Amtsperiode (2024 – 2028) an. Bis zum 01. August 2023 müssen die Gemeinden Vorschlagslisten aufgestellt und beschlossen haben. Auch die Wahlzeit der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 endet am 31.12.2023. Daher hat der Jugendhilfeausschuss des Kreises Steinburg für die Wahl der Jugendschöffinnen/Jugendschöffen 2024 bis 2028 nun eine Vorschlagsliste aufzustellen.

 

Um rechtzeitig genügend Personen für die Vorschlagslisten zu finden, sollten die Bürgermeister sich bereits jetzt in ihren Gemeinden umhören und Interessierte anwerben.

 

Was sind Schöffinnen und Schöffen?

Schöffinnen und Schöffen sind durch ihre Tätigkeit als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafverfahren vor den Amts- und Landgerichten Teil der Rechtsprechung. Gemeinsam und gleichberechtigt mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern urteilen sie "Im Namen des Volkes" über Schuld und Unschuld ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Ihre Mitwirkung ist gerade deshalb gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrungen - ihr gesunder Menschenverstand - in das Verfahren, die Urteilsberatung und Urteilsfindung einfließen sollen. Eine juristische Ausbildung ist nicht erforderlich.

 

Wer kann Schöffin/Schöffe werden?

Für das Schöffenamt kann sich jede/r Deutsche bewerben, die/der

  • zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre alt und noch nicht 70 Jahre alt ist,
  • zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Gemeinde wohnt und
  • gesundheitlich geeignet ist.

 

Zum Schöffenamt sollen insbesondere nicht herangezogen werden:

  • Personen, die infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden,
  • Personen, die in Vermögensverfall (Verbraucherinsolvenz) geraten sind,
  • gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer,
  • Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
  • Personen, die unter 25 oder über 70 Jahre alt sind.

 

Wie bewirbt man sich als Schöffin/Schöffe?

Interessenten müssen sich direkt beim Amt Krempermarsch für das Schöffenamt bewerben. Für Rückfragen steht Frau Hahn unter der Telefonnummer 04824/3890-33 oder der Mailadresse gern zur Verfügung. Ein Bewerbungsformular wird den Interessenten dann zugeschickt.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 30. Januar 2023

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