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Fristende für die Grundsteuer-Erklärung

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31.01.2023 abgelaufen. Wie Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinhold mitteilt, wird es eine generelle Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung in Schleswig-Holstein nicht geben. In Einzelfällen ist ein Antrag auf individuelle Fristverlängerung möglich. Das gilt für private Eigentümerinnen und Eigentümer, für Unternehmen wie auch für öffentliche Stellen.

 

Nähere Informationen des Landes Schleswig-Holstein erhalten Sie, wenn Sie dem Link auf die Homepage des Landes Schleswig-Holstein folgen.

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