Landschaft ©Najewitz | zur Startseite Landschaft ©Najewitz | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Verbrennung von pflanzlichen Abfällen verboten!

Die neue Pflanzenabfallverordnung des Landes Schleswig-Holstein untersagt grundsätzlich das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile. Pflanzliche Abfälle aus Hausgärten müssen entweder vollständig durch Kompostierung oder durch Schreddern zu Mulchmaterial im eigenen Garten verwertet werden. Alternativ können die Pflanzenabfälle über die Biotonne bzw. Bioabfallsäcke entsorgt oder direkt bei folgenden Wertstoffhöfen angeliefert werden.

 

Nur im sogenannten Außenbereich dürfen im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen Pflanzenabfälle auf dem eigenen Grundstück verbrannt werden. Dazu ist eine vorherige Anzeige bei der unteren Abfallbehörde erforderlich.

 

Weitere Informationen sowie Anzeigeformular und Merkblatt des Kreises Steinburg finden Sie hier .

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 27. Oktober 2021

Weitere Meldungen

Testpersonen für Elektronische Wohnsitzanmeldung gesucht!

Amt Krempermarsch geht digital! Testpersonen gesucht! Sie ziehen innerhalb des Amtsgebietes um ...

Vier Ämter - Ein Digitalisierungskonzept

Die vier Steinburger Ämter Schenefeld, Itzehoe-Land, Wilstermarsch und Krempermarsch gehen den Weg ...