Verbrennung von pflanzlichen Abfällen verboten!
Die neue Pflanzenabfallverordnung des Landes Schleswig-Holstein untersagt grundsätzlich das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile. Pflanzliche Abfälle aus Hausgärten müssen entweder vollständig durch Kompostierung oder durch Schreddern zu Mulchmaterial im eigenen Garten verwertet werden. Alternativ können die Pflanzenabfälle über die Biotonne bzw. Bioabfallsäcke entsorgt oder direkt bei folgenden Wertstoffhöfen angeliefert werden.
Nur im sogenannten Außenbereich dürfen im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen Pflanzenabfälle auf dem eigenen Grundstück verbrannt werden. Dazu ist eine vorherige Anzeige bei der unteren Abfallbehörde erforderlich.
Weitere Informationen sowie Anzeigeformular und Merkblatt des Kreises Steinburg finden Sie hier .
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