Abgabefrist für Grundsteuererklärungen verlängert
Bis zum 31.01.2023 können die Erklärungen zur Grundsteuer noch abgegeben werden. Darauf haben sich Bund und Länder einvernehmlich geeinigt.
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Auf dieses Datum haben sich Bund und Länder im Rahmen der heutigen Konferenz der Finanzminister:innen in Berlin einvernehmlich verständigt. Bürger:innen sollen dadurch in dieser ohnehin schon krisenreichen Zeit nicht zusätzlich belastet werden und Finanzämter von einer möglichen Vielzahl an Fristverlängerungsanträgen verschont bleiben. Damit haben Bürger:innen drei Monate länger Zeit, ihre Erklärung einzureichen. Nähere Angaben zu den erforderlichen Daten für die Steuererklärung und den Bodenrichtwerten erhalten Sie auf dieser Homepage unter "Aktuelles" vom 13.07.2022.
Nähere Informationen erhalten Sie, wenn sie dem nachfolgenden Link folgen.
Quelle: www.schleswig-holstein.de
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Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Bekanntmachung.