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Di, 15. August 2023
Heizkostenerstattung
Hier finden Sie aktuelle Informationen zur geplanten Heizkostenerstattung für Pellet-, Öl- oder Flüssiggasheizungen.
Letzte Aktualisierung: 30.03.2023
Der Bundestag hat eine Härtefallregelung zur Entlastung von Haushalten beschlossen, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen (Öl, Pellets oder Flüssiggas) heizen. Die Landesregierung begrüßt die beschlossenen Entlastungen. Teil der Entscheidung der Bundesregierung ist, dass die Bundesländer für die Abwicklung der Entlastungen zuständig sein sollen. Die Landesregierung wird diesen Beschluss für schleswig-holsteinische Haushalte schnellstmöglich umsetzen. Innerhalb der Landesregierung ist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) für die Abwicklung der Entlastungen für Haushalte, die Pellet-, Öl- oder Flüssiggasheizungen nutzen, zuständig.
Aktueller Stand
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern (29. März) die Mittel für die Härtefallhilfen für private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Scheitholz, Holzpellets, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Kohle oder Koks heizen, freigegeben. In den kommenden Tagen wird die zur Auszahlung der Mittel notwendige Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Unterschrift an die Bundesländer übersandt. Sobald die Vereinbarung unterschrieben ist, wird Schleswig-Holstein im Nordverbund, insbesondere mit Hamburg, die letzten technischen Vorbereitungen treffen, um das Antragsverfahren eröffnen zu können. Die Antragsplattform soll spätestens zu Anfang Mai zur Verfügung stehen.
Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz hat am 30. März 2023 eine aktuelle Pressemitteilung bezüglich des Umsetzungsstandes veröffentlicht.
Antragsverfahren
Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) wird zeitnah über weitere Details zur Antragsstellung informieren. Wir bitten Sie daher, von der Übersendung von Unterlagen oder der Stellung von Anträgen zunächst abzusehen.
Rahmendaten der Härtefallhilfen für Privathaushalte
Energieträger |
Referenzpreis |
Heizöl |
71 ct/l (inkl. USt) 60 ct/l (zzgl. USt) |
Flüssiggas |
57 ct/l (inkl. USt) 48 ct/l (zzgl. USt) |
Holzpellets |
24 ct/kg (inkl. USt) 22 ct/kg (zzgl. USt) |
Holzhackschnitzel |
11 ct/kg (inkl. USt) 9 ct/kg (zzgl. USt) |
Holzbriketts |
28 ct/kg (inkl. USt) 26 ct/kg (zzgl. USt) |
Scheitholz |
85 Euro/Raummeter (inkl. USt) 79 Euro/Raummeter (zzgl. USt) |
Kohle/Koks |
36 ct/kg (inkl. USt.) 30 ct/kg zzgl. USt.) |
𝑍𝑢𝑠𝑐ℎ𝑢𝑠𝑠 = 0,8 𝑥 (𝑅𝑒𝑐ℎ𝑛𝑢𝑛𝑔𝑠𝑏𝑒𝑡𝑟𝑎𝑔 2022-2 𝑥 𝑅𝑒𝑓𝑒𝑟𝑒𝑛𝑧𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑥 𝐵𝑒𝑠𝑡𝑒𝑙𝑙𝑚𝑒𝑛𝑔𝑒)
AnsprechpartnerIn
Bei weitergehenden Fragen zur Abwicklung nach Bekanntmachung des Verfahrens zur Antragstellung bitten wir darum, sich an das MLLEV unter zu wenden.
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