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Heizkostenerstattung - Aktueller Stand (26.04.2023)

Die Antragsplattform wird in Schleswig-Holstein ab dem 4. Mai zur Verfügung stehen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 29. März die Mittel für die Härtefallhilfen für private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Scheitholz, Holzpellets, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Kohle oder Koks heizen, freigegeben. Schleswig-Holstein trifft aktuell im Nordverbund, insbesondere mit Hamburg, die letzten technischen Vorbereitungen, um das Antragsverfahren eröffnen zu können.

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz hat heute eine aktuelle Pressemitteilung bezüglich des Umsetzungsstandes veröffentlicht.

Antragsverfahren

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) wird zeitnah über weitere Details zur Antragsstellung informieren. Wir bitten Sie daher, von der Übersendung von Unterlagen oder der Stellung von Anträgen zunächst abzusehen.

Unter folgenden Links gelangen Sie zum Online-Portal und zum Online-Rechner.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 02. Mai 2023

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