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Heizkostenerstattung - Aktueller Stand (04.05.2023)

Die Antragsplattform wird in Schleswig-Holstein ab dem 4. Mai zur Verfügung stehen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 29. März die Mittel für die Härtefallhilfen für private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Scheitholz, Holzpellets, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Kohle oder Koks heizen, freigegeben.

 

Das Antragsverfahren ist nur online möglich unter: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN#requirements

 

 

Rahmenbedingungen

  • Über DRIVEPORT können Anträge für Gebäude/Feuerstätten in den folgenden Bundesländern gestellt werden: Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
  • Als antragstellendes Unternehmen benötigen Sie eine Vertretungsbefugnisnummer. Diese erhalten Sie über die Beantragung einer Firmenakte.
  • Die Hilfe wird pro Gebäude (ggf. mit mehreren Feuerstätten), oder pro Feuerstätte (ggf. mit mehreren Gebäuden) berechnet.
  • Das Lieferdatum muss im Regelfall zwischen dem 01.01.22 und einschließlich 01.12.22 liegen. Bei Lieferverzögerungen kann bei einer nachgewiesenen Bestellung bis 01.12.22 ein Lieferdatum bis zum 31.03.23 berücksichtigt werden.
  • Die Hilfe gilt nur für folgende Brennstoffe: Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle/Koks
  • Nur beheizte Wohnflächen werden bezuschusst, nicht andere Flächen wie z.B. Büros oder Lager. Ab 90 % Wohnflächenanteil wird pauschal vollständig gefördert.
  • Die Summe der potenziellen Hilfen muss mindestens 100 € pro Wohneinheit betragen. Bei mehr als 10 Wohneinheiten beträgt die Mindesthöhe jedoch höchstens 1.000 €.
  • Die Hilfe ist auf 2.000 € pro Wohneinheit begrenzt

 

 

 

Brutto Referenzpreise der jeweiligen Brennstoffe

  • Heizöl: 0,71 €/Liter
  • Flüssiggas: 0,57 €/Liter
  • Holzpellets: 0,24 €/Kilogramm
  • Holzhackschnitzel: 0,11 €/Kilogramm
  • Holzbriketts: 0,28 €/Kilogramm
  • Scheitholz: 85,00 €/Raummeter
  • Kohle/Koks: 0,36 €/Kilogramm

 

Die Berechnung erfolgt anhand der Formel 0,8 x (Rechnungsbetrag - 2 x Referenzpreis x Bestellmenge) und bezieht sich nur auf privat genutzte Wohneinheiten.
Dementsprechend müssen Sie mehr als das Doppelte dieser Referenzpreise bezahlt haben, um eine Hilfe zu erhalten.

 

 

Notwendige Unterlagen

Bitte halten Sie folgende Nachweise im PDF-Format bereit. Haben Sie diese nur in Papierform, können Sie diese entweder selbst einscannen und als PDF hier hochladen,
oder Sie füllen diesen Antrag auf einem Gerät mit integrierter Kamera aus (z.B. Handy oder Tablet), um die Nachweise abfotografieren zu können.

 

  • Den aktuellen Feuerstättenbescheid
  • Jede Rechnung
  • Kontoauszüge, auf denen die Bezahlung der Rechnung nachvollziehbar ist, alternativ Kreditkartenabrechnungen/Quittungen
  • Bestellnachweis, falls die Lieferung nach dem 01.12.2022 war
  • Vor- und Rückseite Ihres Personalausweises, sowie Selfie (fotografisches Selbstporträt) mit Vorderseite des Personalausweises (für Privatpersonen)
  • Firmen und Organisationen müssen vorher eine Firmenakte anlegt haben.
  • Wohnungseigentümergemeinschaften benötigen ihre Teilungserklärung, einen Nachweis über die Vertretungsbefugnis
    sowie im Falle der Vertretung durch eine Verwaltungsgesellschaft einen Nachweis für diese (bspw. Handelsregisterauszug)

 

Der Antrag gilt für ein Gebäude. Sofern Sie die Härtefallhilfe für mehrere Gebäude beantragen möchten, füllen Sie diesen Antrag bitte je Gebäude aus.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 04. Mai 2023

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