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Kirchenaustritt

Ein rechtswirksamer Kirchenaustritt aus einer Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts kann nur beim Standesamt erklärt werden. Eine Erklärung kann von jeder Person abgegeben werden, die das 14. Lebensjahr vollendet hat. Ein persönliche Erscheinen beim Standesamt ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Vertretung durch andere Personen ist nicht gestattet.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Kirchenaustritt mit:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • 20,00 € Verwaltungsgebühr


Sind oder waren Sie verheiratet und wurde die Ehe nicht vor dem Standesamt Krempermarsch geschlossen, bringen Sie bitte Ihre Ehe-/Heirats-/Lebenspartnerschaftsurkunde mit

 

Sollten Sie eine kirchliche Bescheinigung über die Taufe zu Hause haben, können Sie auch diese mitbringen. Das dient aber einzig der Arbeitserleichterung bei der Kirche, die den Austritt in ihren eigenen Verzeichnissen ja auch vermerkt

Die Änderung der Lohnsteuermerkmale wird beim Finanzamt in Itzehoe vorgenommen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Finanzamt hierüber (Tel.: 04821-660).