Führungszeugnis


Allgemeine Informationen

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt (Führungszeugnis). Hat sie eine gesetzliche Vertretung, ist auch diese antragsberechtigt. Ist die Person geschäftsunfähig, ist nur ihre gesetzliche Vertretung antragsberechtigt.

Wohnt die antragstellende Person innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, ist der Antrag persönlich oder mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift schriftlich bei der Meldebehörde zu stellen. Bei der Antragstellung sind die Identität und im Fall der gesetzlichen Vertretung die Vertretungsmacht nachzuweisen. Die antragstellende Person und ihre gesetzliche Vertretung können sich bei der Antragstellung nicht durch Bevollmächtigte vertreten lassen.

Die Übersendung des Führungszeugnisses ist nur an die antragstellende Person zulässig. Wird das Führungszeugnis zur Vorlage einer Behörde beantragt, so wird es der Behörde unmittelbar zugesendet.

 

Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis von der antragstellenden Person verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.

 

Unter dem nachstehenden Link haben Sie die Möglichkeit, das Führungszeugnis online zu beantragen. 
Bitte beachten Sie, dass die Online-Zahlung aktuell ausschließlich per Kreditkarte möglich ist.

 

https://www.fuehrungszeugnis.bund.de


Notwendige Unterlagen


Bearbeitungsdauer

Das Führungszeugnisses wird in zehn bis zwölf Werktagen zugestellt.

Gebühren

Die Gebühr beträgt für das einfache und erweiterte Führungszeugnis 13,00 Euro.


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Birkenweg 29
25361 Krempe

(04824) 3890 22 u. 23

Formulare

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