Gewerbe-Anmeldung


Allgemeine Informationen

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Dies ist bei einer Neugründung, Übergang nach dem Umwandlungsgesetz (z.B. Verschmelzung, Spaltung), Wechsel der Rechtsform, Übernahme (Erbfolge, Kauf oder Pacht) oder Verlegung des Betriebs aus einem anderen Meldebezirk der Fall.

 

Bei einer Anmeldung Ihres Gewerbes aus einem anderen Meldebezirk, wird das Gewerbe automatisch abgemeldet.

 

Folgende Tätigkeiten sind von einer Gewerbeanmeldung ausgenommen:

 

Die Anmeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern vorgenommen werden:

 

Unter dem nachstehenden Link haben Sie die Möglichkeit, Ihr Gewerbe online anzumelden.

 

Online | Gewerbeanzeige - Dateneingabe


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Gebühren

Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung beträgt 30,00 Euro.

 

Bei einer GbR werden 30,00 Euro je Gesellschafter fällig.


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Birkenweg 29
25361 Krempe

(04824) 3890 22 u. 23

Formulare

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