Gewerbe-Ummeldung


Allgemeine Informationen

Bei einer Verlegung innerhalb des Amtsbereiches, Erweiterung oder Änderung der Tätigkeit und meldepflichten Namensänderung ist gleichzeitig eine Gewerbeummeldung durchzuführen.

 

Wenn der Betriebssitz auf einen Ort außerhalb des Amtsbereiches verlegt wird, handelt es sich nicht um eine Ummeldung. Das Gewerbe muss bei der zuständigen Behörde der neuen Betriebstätte angemeldet werden. Die Abmeldung erfolgt automatisch.

 

Die Ummeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern vorgenommen werden:

 

Unter dem nachstehenden Link haben Sie die Möglichkeit, die Gewerbeummeldung online vorzunehmen.

 

Online | Gewerbeanzeige - Dateneingabe

 


Rechtsgrundlagen

 


Notwendige Unterlagen


Gebühren

Die Gebühr für Gewerbeummeldung beträgt 30,00 Euro.


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Birkenweg 29
25361 Krempe

(04824) 3890 22 u. 23

Formulare

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