Gewerbe-Ummeldung
Allgemeine Informationen
Bei einer Verlegung innerhalb des Amtsbereiches, Erweiterung oder Änderung der Tätigkeit und meldepflichten Namensänderung ist gleichzeitig eine Gewerbeummeldung durchzuführen.
Wenn der Betriebssitz auf einen Ort außerhalb des Amtsbereiches verlegt wird, handelt es sich nicht um eine Ummeldung. Das Gewerbe muss bei der zuständigen Behörde der neuen Betriebstätte angemeldet werden. Die Abmeldung erfolgt automatisch.
Die Ummeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern vorgenommen werden:
bei Einzelgewerben: von dem Gewerbetreibenden selbst
bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG))
bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
Unter dem nachstehenden Link haben Sie die Möglichkeit, die Gewerbeummeldung online vorzunehmen.
Online | Gewerbeanzeige - Dateneingabe
Rechtsgrundlagen
§ 14 GewO (Gewerbeordnung)
GewAnzV (Gewerbeanzeigenverordnung)
Notwendige Unterlagen
Personalausweis, Reisepass oder als Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel zur Identifikation
Auszug aus dem Handels-/Vereinsregister
Beiblatt Vertretungsberechtigte
Gebühren
Die Gebühr für Gewerbeummeldung beträgt 30,00 Euro.
Ansprechpartner
BürgerbüroBirkenweg 29
25361 Krempe
(04824) 3890 22 u. 23
Gewerbeummeldung