Urlauberfischereischein
Allgemeine Informationen
Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung bereitet Schleswig-Holstein aktuell Änderungen im Fischerei- und Gebührenrecht vor; diese werden zum 01.10.2025 in Kraft treten. Zeitgleich wird in der oberen Fischereibehörde und in den örtlichen Ordnungsbehörden ein neues digitales Verfahren für Fischereischeine und die Fischereiabgabe (DigiFischDok) in Betrieb genommen.
Einen Urlauberfischereischein kann jede Person erhalten, die das 12. Lebensjahr vollendet hat. Das schließt Bürger aus SH, aus anderen Bundesländern und sämtliche Personen ausländischer Herkunft mit ein.
Da allerdings erst ab 14 Jahren die Fischereischeinpflicht besteht, darf bis zum Erreichen des 14. Lebensjahres bei einem erwachsenen Fischereischeininhaber mitgeangelt werden. Entsprechend ist ein Urlauberfischereischein für 12- und 13jährige Heranwachsende nur dann erforderlich, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller tatsächlich alleine ohne Aufsichtsführung durch einen Fischereischeininhaber angeln wollen.
Der Urlauberfischereischein berechtigt als Ausnahme von der Fischereischeinpflicht zur Ausübung der Freizeitfischerei in ganz Schleswig-Holstein (Hinweis: Die Erlaubnisscheinpflicht für Binnengewässer bzw. Teile der Küstengewässer mit selbständigen Fischereirechten bleibt selbstverständlich unberührt.).
Die Ausstellung erfolgt höchstens für 28 aufeinander folgende Tage und kann einmalig im Kalenderjahr verlängert werden.
Bei der Beantragung erhalten Sie ausgedruckt und/oder per Mail ein Schriftstück mit QR-Code, welches Sie beim Fischfang mitzuführen haben.
Es besteht zudem die Möglichkeit, einen Urlauberfischereischein online zu beantragen oder zu verlängern.
Die Möglichkeit hierzu und alle weiteren Informationen erhalten Sie unter dem nachstehenden Link.
Notwendige Unterlagen
Identitätsnachweis wie zum Beispiel einen Personalausweis oder Reisepass
Bei Vertretung
Vollmacht (Bitte verwenden Sie ausschließlich die im Abschnitt "Formulare" beigefügte Vollmacht.)
Identitätsnachweis wie zum Beispiel einen Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
Eine Kopie oder Foto vom Personalausweis des Antragsstellers, sofern der Personalausweis nicht im Amt Krempermarsch ausgestellt wurde (die Unterschrift auf der Vollmacht muss mit der Unterschrift auf dem Personalausweis übereinstimmen)
Gebühren
Vor Ort in der Behörde
Erstausstellung 50,00 Euro
Verlängerung 30,00 Euro
Beantragung via Onlinedienst
Erstausstellung 38,00 Euro
Verlängerung 18,00 Euro
Ansprechpartner
BürgerbüroBirkenweg 29
25361 Krempe
(04824) 3890 22 u. 23
Vertretungsvollmacht