Fischereiabgabemarken
Allgemeine Informationen
Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung bereitet Schleswig-Holstein aktuell Änderungen im Fischerei- und Gebührenrecht vor; diese werden zum 01.10.2025 in Kraft treten. Zeitgleich wird in der oberen Fischereibehörde und in den örtlichen Ordnungsbehörden ein neues digitales Verfahren für Fischereischeine und die Fischereiabgabe (DigiFischDok) in Betrieb genommen.
Inhaber von Fischereischeinen aus Schleswig-Holstein sowie Inhaber von gültigen Fischereischeinen aus anderen Bundesländern haben eine Fischereiabgabe entrichten.
Die Fischereiabgabe kann, je nach Wunsch, für das laufende Kalenderjahr und/oder auch für die kommenden bis zu vier Kalenderjahre im Voraus entrichtet werden
Ab dem 01.10.2025 werden in Schleswig-Holstein keine Klebemarken als Nachweis für die Entrichtung der Fischereiabgabe mehr ausgegeben. Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe werden ausschließlich digital vom Verfahren DigiFischDok erzeugt.
Es besteht zudem die Möglichkeit, die Fischereiabgabemarken online zu erwerben.
Die Möglichkeit hierzu und alle weiteren Informationen erhalten Sie unter dem nachstehenden Link.
Notwendige Unterlagen
Identitätsnachweis wie zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
Ggf. Fischereischein, wenn dieser noch nicht digitalisiert wurde
Bei Vertretung
Vollmacht (Bitte verwenden Sie ausschließlich die im Abschnitt "Formulare" beigefügte Vollmacht.)
Identitätsnachweis wie zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
Eine Kopie oder Foto vom Personalausweis des Antragsstellers, sofern der Personalausweis nicht im Amt Krempermarsch ausgestellt wurde (die Unterschrift auf der Vollmacht muss mit der Unterschrift auf dem Personalausweis übereinstimmen)
Gebühren
Bei der Entrichtung der Fischereiabgabe in der örtlichen Ordnungsbehörde oder in einer Außenstelle der Fischereiaufsicht fallen zusätzlich 8,00 Euro Verwaltungsgebühr an, so dass für die Fischereiabgabe beim Kauf vor Ort 28,00 Euro pro Jahr zu entrichten sind (48,00 Euro für zwei Jahre, 68,00 Euro für drei Jahre, 88,00 Euro für vier Jahre, 108,00 Euro für fünf Jahre).
Die Höhe der Fischereiabgabe beträgt 18,00 Euro zuzüglich einer Verwaltungsgebühr des Landes von 2 Euro (in der Summe also 20,00 Euro pro Jahr) beim Kauf über den Onlinedienst (40,00 Euro für zwei Jahre, 60,00 Euro für drei Jahre, 80,00 Euro für vier Jahre, 100,00 Euro für fünf Jahre).
Ansprechpartner
BürgerbüroBirkenweg 29
25361 Krempe
(04824) 3890 22 u. 23
Vertretungsvollmacht