Auszug aus dem Gewerbezentralregister


Allgemeine Informationen

Auf Antrag erteilt die Registerbehörde einer Person Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Registers.

Sofern der Antragsteller nicht persönlich erscheint, ist eine schriftliche Antragstellung mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift des Antragstellers zulässig. Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen; er kann sich bei der Antragstellung durch einen Bevollmächtigten oder eine Bevollmächtigte nur vertreten lassen, wenn die Bevollmächtigung im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist.

Die Übersendung der Auskunft an eine andere Person als die betroffene Person ist nicht zulässig. Für die Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung, auf öffentliche Bestellung und Vereidigung nach § 36, auf Erteilung eines Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes oder zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 38 Abs. 1 Gewerbeordnung kann die Auskunft auch zur Vorlage bei einer Behörde beantragt werden. Wird die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, wird diese direkt an die Behörde zugesendet.

 

Unter dem nachstehenden Link haben Sie die Möglichkeit, die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online zu beantragen. 
Bitte beachten Sie, dass die Online-Zahlung aktuell ausschließlich per Kreditkarte möglich ist.

 

https://www.fuehrungszeugnis.bund.de


Rechtsgrundlagen

§ 150 GewO (Gewerbeordnung)


Notwendige Unterlagen


Bearbeitungsdauer

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird in zehn bis zwölf Werktagen zugestellt.

Gebühren

Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Birkenweg 29
25361 Krempe

(04824) 3890 22 u. 23