Wohngeld Weiterleistung beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten und sich Ihre Einkommenssituation nicht stark verbessert hat, können Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen.

Das Wohngeld soll Ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen. Sie können spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes beantragen, dass Sie Wohngeld weiterhin beziehen als

 

Die Weiterleistung des Wohngelds wird in der Regel wiederum für 12 Monate bewilligt. Bei gleichbleibendem Einkommen kann der Bewilligungszeitraum bis zu 24 Monate betragen.

 

Verfahrensablauf

 

Voraussetzungen

Ihre Einkommensverhältnisse haben sich seit dem Erstantrag nicht stark verbessert.

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

 Gegebenenfalls längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: der Anspruch auf Wohngeld wird ab dem Tag der Antragstellung geprüft. Bei weiter bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren.

 

Rechtsbehelf

 

Was sollte ich noch wissen?

Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.

 

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen (extern):
Informationen zum Wohngeld auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)Der Wohngeld-Plus – Rechner auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

 

Welche Fristen muss ich beachten?

In der Regel wird Ihnen das Wohngeld vom Ersten des Monats nach Ablauf des vorherigen Bewilligungszeitraumes an gezahlt. Dafür müssen Sie spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ein Weiterleistungsantrag bei der Wohngeldstelle stellen.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Ihrer Situation legen Sie Nachweise der Wohnkosten oder der Belastung vor. Dazu können zum Beispiel gehören:

 

Sie sollten die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder angeben Die Wohngeldstelle prüft dann, welche der Einkünfte anrechenbar sind. Gegebenenfalls müssen Sie weitere Nachweise anfügen, zum Beispiel:

 

Zum Antrag auf Mietzuschuss benötigen Sie darüber hinaus das ausgefüllte

 

Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie zusätzlich folgende Nachweise:

 

 

 


Rechtsgrundlagen

 


Ansprechpartner

Ordnungs- und Sozialamt
Birkenweg 29
25361 Krempe

Frau Böhm
EG 3
Birkenweg 29
25361 Krempe
Telefon (04824) 3890-20

Frau Hellmann
EG 3
Birkenweg 29
25361 Krempe
Telefon (04824) 3890-14