Wohngeld Erhöhung beantragen


Allgemeine Informationen

Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld erhöht sich? Dann müssen Sie einen Erhöhungsantrag stellen.

Mit dem Wohngeld werden Sie unterstützt, Ihre Miete zu bezahlen oder Ihre Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum zu verringern.

 Wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation verschlechtert, können Sie beantragen, dass Sie mehr Wohngeld erhalten.

 Diese Verschlechterung kann verschiedene Gründe haben:

 

Verfahrensablauf

 

An wen muss ich mich wenden?

An die Wohngeldbehörden Ihrer Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung

 

Voraussetzungen

 

Rechtsbehelf

 

Was sollte ich noch wissen?

Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.

 

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen (extern):
Informationen zum Wohngeld auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)Der Wohngeld-Plus – Rechner auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie stellen den Antrag spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem Sie höheres Wohngeld beantragen möchten.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

 


Rechtsgrundlagen

§ 27 Absatz 1 Wohngeldgesetz (WoGG)


Ansprechpartner

Ordnungs- und Sozialamt
Birkenweg 29
25361 Krempe

Frau Böhm
EG 3
Birkenweg 29
25361 Krempe
Telefon (04824) 3890-20

Frau Hellmann
EG 3
Birkenweg 29
25361 Krempe
Telefon (04824) 3890-14