Wohngeld wesentliche Änderungen wie Anzahl Haushaltsmitglieder
Allgemeine Informationen
Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld sinkt? Das müssen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen.
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
nicht mehr zum Haushalt gehören
nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.
Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.
Verfahrensablauf
Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.
Voraussetzungen
Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert
Was sollte ich noch wissen?
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen (extern):
Informationen zum Wohngeld auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)Der Wohngeld-Plus – Rechner auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Rechtsgrundlagen
§ 27 Absatz 3 Wohngeldgesetz (WoGG)
Ansprechpartner
Ordnungs- und SozialamtBirkenweg 29
25361 Krempe
Frau Böhm
EG 3
Birkenweg 29
25361 Krempe
(04824) 3890-20
Frau Hellmann
EG 3
Birkenweg 29
25361 Krempe
(04824) 3890-14