Wohngeld wesentliche Änderungen wie Anzahl Haushaltsmitglieder


Allgemeine Informationen

Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld sinkt? Das müssen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen.

Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend

 Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.

 

Verfahrensablauf

 

Voraussetzungen

 

Was sollte ich noch wissen?

Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.

 

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen (extern):
Informationen zum Wohngeld auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)Der Wohngeld-Plus – Rechner auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

 

Rechtsbehelf

Widerspruch

 Klage 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

 

 


Rechtsgrundlagen

§ 27 Absatz 3 Wohngeldgesetz (WoGG)


Ansprechpartner

Ordnungs- und Sozialamt
Birkenweg 29
25361 Krempe

Frau Böhm
EG 3
Birkenweg 29
25361 Krempe
Telefon (04824) 3890-20

Frau Hellmann
EG 3
Birkenweg 29
25361 Krempe
Telefon (04824) 3890-14