Bildungs- und Teilhabepaket


Allgemeine Informationen

Sofern Sie eine einkommensschwache Familie sind, können Ihre Kinder unter bestimmten Voraussetzung eine Förderung für die Teilhabe an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten bekommen.

Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als berechtigte Person beziehungsweise als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:

 Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

 Bis max. zum 25. Lebensjahr:

 

Verfahrensablauf

 

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

 haben oder deren Familien 

 beziehen.

 Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

 

Ab sofort können Anträge auch bequem online gestellt werden. Nutzen Sie hierfür einfach den bereitgestellten QR-Code oder den angegebenen Link und reichen Sie Ihren Antrag jederzeit digital ein.

 

 Onlinedienst Bildung- und Teilhabe 


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Ordnungs- und Sozialamt
Birkenweg 29
25361 Krempe

Frau Böhm
EG 3
Birkenweg 29
25361 Krempe
Telefon (04824) 3890-20