Infos zum Betreuungsgeld ab 01.08.2013
Meldung aus Amt KrempermarschAm 01.08.2013 wird bundesweit das Betreuungsgeld eingeführt. Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde und die für ihr Kind keine Leistung nach § 24 Abs. 2 SGB VIII (frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege) in Anspruch nehmen.
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