Kontakt
Amt Krempermarsch
Birkenweg 29
25361 Krempe
T: 04824/3890-0
E:
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden.
Dasselbe gilt wenn Sie Ihr Unternehmen übertragen (Kauf, Erbfolge oder Pacht) oder die Rechtsform ändern.
Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Erfolgt eine Verlegung des Betriebssitzes an einen neuen Standort innerhalb des Amtsbereiches, genügt eine Gewerbeummeldung.
Befindet sich der Betriebstandort außerhalb des Amtsbereiches, müssen Sie das Gewerbe bei der zuständigen Behörde des neuen Standortes anmelden. Die Abmeldung wird automatisch durchgeführt.
Die Abmeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:
bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG)
bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
Unter dem nachstehenden Link haben Sie die Möglichkeit, die Gewerbeabmeldung online durchzuführen.
Online | Gewerbeanzeige - Dateneingabe
§ 14 GewO (Gewerbeordnung)
§ 2 Absatz 1 Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens (Gewerbeanzeigeverordnung - GewAnzV)
Personalausweis, Reisepass oder als Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel zur Identifikation
Ggf. Beiblatt über die Vetretungsberichte
Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.