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Erster bundesweiter Warntag am 10.09.2020

 

Am Donnerstag, den 10. September 2020 findet der erste bundesweite Warntag seit der Wiedervereinigung statt. Der bundesweite Warntag hat zum Ziel, Bürgerinnen und Bürger für das Thema Katastrophen-Warnung zu sensibilisieren. Er soll Warnprozesse transparenter machen, die verfügbaren Warnmittel (z. B. Sirenen, Warn-Apps, digitale Werbeflächen) ins Bewusstsein rücken sowie notwendiges Wissen zum Umgang mit Warnungen vermitteln, um die Bevölkerung in ihrer Fähigkeit zum Selbstschutz zu unterstützen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund  (DStGB)  unterstützt den bundesweiten Warntag aktiv und empfiehlt den Städten und Gemeinden, sich an der lokalen Umsetzung zu beteiligen.  

 

Am Warntag werden in ganz Deutschland Warn-Apps piepen, Sirenen heulen, Rundfunkanstalten ihre Sendungen unterbrechen und Probewarnungen auf digitalen Werbetafeln erscheinen. Die Probewarnung wird am Warntag um 11 Uhr von der nationalen Warnzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) unter Einbindung aller angeschlossenen Warnmittel durchgeführt. Die Entwarnung wird vom BBK über das Modulare Warnsystem (MoWaS) um 11:20 Uhr vorgenommen. Über die verfügbaren kommunalen Warnmittel soll parallel ebenfalls um 11:20 Uhr die Entwarnung vorgenommen werden. Der vorgeschlagene Zeitpunkt der Entwarnung steht unter dem Vorbehalt der technischen und rechtlichen kommunalen Voraussetzungen und Regelungen in den Ländern.

Ab sofort ist die neue Website www.bundesweiter-warntag.de online verfügbar. Sie bietet Informationen über den ab 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfindenden Warntag. Die Website erklärt aber auch, in welchen Fällen und auf welchen Wegen die Bevölkerung in Deutschland gewarnt wird. Eine Länderkarte ermöglicht mit einem Klick den Überblick über Regelungen zur Warnung in den einzelnen Bundesländern. Das integrierte Service-Portal auf der Website mit Informationsmaterial (Flyer) soll Kommunen dabei unterstützen, vor Ort über den Warntag und allgemein über das Thema zu informieren.

Zum Hintergrund:

Bund und Länder haben im Rahmen der Innenministerkonferenz 2019 gemeinsam beschlossen, ab dem Jahr 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September einen bundesweiten Warntag stattfinden zu lassen. Er soll dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen. Wer rechtzeitig gewarnt wird und weiß, was zu tun ist, kann sich in einem Notfall besser selbst helfen. Zur Warnung der Bevölkerung nutzen Bund, Länder und Kommunen alle verfügbaren Kommunikationskanäle: so etwa das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betriebene Modulare Warnsystem (MoWaS) und die Warn-App NINA, eine Vielzahl von Medien und Rundfunksendern bis hin zu Sirenen und Lautsprecherdurchsagen vor Ort.  Gleichzeitig dient der Warntag dazu, die vorhandenen technischen Warnsysteme flächendeckend zu testen und zu prüfen, an welcher Stelle sie noch weiter entwickelt werden können. Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen gemeinsam vor. Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nachgeordnet ist. Auf der Ebene der Länder wird der Warntag von den jeweiligen Innenressorts und auf der Ebene der Kommunen in der Regel von den für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden vorbereitet.

Quelle: DStGB

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Krempermarsch
Mo, 31. August 2020

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