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Aktionsprogramm Wohngeld

Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona 2021/2022“
Wohngeldempfänger können bei der Familienkasse Kinderbonus beantragen

Am 05. Mai 2021 wurde das Aktionsprogramm des Bundes „Aufholen nach Corona“ beschlossen. Mit diesem Programm soll verhindert werden, dass die Corona-Pandemie insbesondere bei Kindern und Jugendlichen in der Zukunft zu einer Krise führt. 

Bestandteil dieses Programmes ist ein Kinderfreizeitbonus, der für minderjährige Kinder und Jugendliche aus Familien mit kleinen und geringen Einkommen gewährt werden soll. Der Bonus soll je Kind 100 Euro betragen und für Angebote der Freizeitgestaltung insbesondere Ferien genutzt werden können oder zum Nachholen von Versäumtem dienen.

Ausgezahlt wird der Bonus an alle, die im Monat August 2021 Anspruch auf Kinderzuschlag oder Wohngeld haben, aber auch Familien aus dem Bezug des SGB II, SGB XII, AsylLG und BVG.

Während die Leistungen bei den meisten der betroffenen Familien automatisch durch die Familienkasse gezahlt wird, müssen die betroffenen Familien, die Wohngeld erhalten, einen Antrag an die Familienkasse gesondert stellen. Als Nachweis ist der Bewilligungsbescheid über Wohngeldleistungen zu führen.

Aus diesem Grund bittet der Bund alle Wohngeldempfänger, einen formlosen Antrag unverzüglich bei der Familienkasse einzureichen!

Die gesetzliche Grundlage dafür bildet der § 6d Bundeskindergeldgesetz (BKKG).

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 17. Juni 2021

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