Grundsteuerreform/ Abgabe von Steuererklärungen/ Bodenrichtwerte
Die Steuerklärungen im Rahmen der Grundsteuerreform sollen über das Portal des Finanzamtes "Elster" in digitaler Form erfolgen. Für Grundstückseigentümer/innen, die die Steuererklärungen nicht in digitaler Form abgeben können, liegen in begrenzter Anzahl Vordrucke des Finanzamtes im Verwaltungsgebäude des Amtes aus. Hingewiesen wird darauf, dass die Vordrucke nicht durch das Amt an die Grundstückseigentümer/innen versandt werden können.
Für die Steuererklärungen werden folgende Angaben benötigt:
- Aktenzeichen des Finanzamtes (Das Aktenzeichen ist auf dem Grundsteuerbescheid des Amtes abgedruckt)
- Adresse des Grundstückes
- Gemarkung (z.B. Gemarkung Krempe)
- Grundbuchblatt
- Flur
- Flurstück
- Fläche des Grundstückes
- Bodenrichtwert
- Bezugsfertigkeit/ Baujahr des Gebäudes
- Wohnfläche/ m²
Die vorgannten Daten ergeben sich aus den Ausdrucken des Grundbuches, Grundstückskaufverträgen, Baugenehmigungen usw..
Die Bodenrichtwerte sind auf der Homepage des Kreises Steinburg veröffentlicht. Nachfolgend wird der entsprechende Link bereitgestellt.
Fragen zur Abgabe der Steuererklärungen kann ausschließlich das zuständige Finanzamt beantworten.
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Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Bekanntmachung.