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Kommunalwahl 2023 – Wahlbenachrichtigung und Briefwahl

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die meisten von Ihnen, den fast 7.800 Wählerinnen und Wählern im Bereich des Amtes Krempermarsch, haben in den letzten Tagen die Wahlbenachrichtigung für die anstehende Wahl der Gemeinde- und Kreisvertretungen in Schleswig-Holstein erhalten. Die wichtigsten Informationen in dem Brief sind, wann die Wahl stattfindet und wo sich Ihr Wahllokal befindet.

Falls Sie noch keine Benachrichtigung bekommen haben sollte, ist das kein Grund zur Besorgnis – die Frist für die Zustellung der Wahlbenachrichtigung endet am 23. April. Sollte danach immer noch keine Benachrichtigung vorhanden sein, kann ein Anruf bei der Amtsverwaltung Klarheit bringen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und wo sich das Wahllokal befindet. Am Wahltag selbst genügt es dann, wenn Sie im Wahllokal Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen.

Falls Sie am Wahltag verhindert sein sollten und das Wahllokal nicht aufsuchen können, haben Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Diese kann auf vielfältige Weise – aber nicht telefonisch! – beantragt werden:

  • Auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung ist rechts oben ein ca. 2x2 cm großer QR-Code. Wenn Sie den z.B. mit Ihrem Smartphone einscannen, landen Sie auf einer Seite des Amtes, über die Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen können.
  • Sie können auch das Formular auf der Rückseite nutzen. Ort – Datum – eigene Unterschrift – mehr wird nicht benötigt. Den Antrag senden Sie dann entweder per Post an das Amt, stecken ihn in unseren Hausbriefkasten oder geben ihn persönlich hier ab. Mit der darunter stehenden Vollmacht können Sie auch eine andere Person ermächtigen, Ihre Unterlagen abzuholen. Wenn Sie den Antrag vor Ort abgeben, haben Sie auch die Gelegenheit, an Ort und Stelle Ihre Stimme abzugeben.
  • All das ist auch formlos möglich: Sie können eine einfache E-Mail schicken () und um Zusendung der Wahlunterlagen bitten. Die E-Mail muss mindestens folgende Angaben von Ihnen enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum sowie Ihre Meldeadresse.
  • Ob Vordruck oder E-Mail: Sie können überall auch eine abweichende Versandanschrift angeben, falls Sie den Antrag nicht von zuhause aus stellen oder kurzfristig verreisen. Die Unterlagen versenden wir grundsätzlich auch ins Ausland, beachten Sie aber bitte mögliche längere Postlaufzeiten.
  • Die Briefwahl kann bis zum 12. Mai um 12:00 Uhr beantragt werden, in Ausnahmefällen auch noch am Wahltag bis 15:00 Uhr.
  • Eingehende Anträge werden hier umgehend bearbeitet und die Unterlagen an Sie in den Versand gegeben. Wenn Sie die Briefwahl zu Hause durchführen, beachten Sie bitte unbedingt das den Unterlagen beigefügte Merkblatt. Geben Sie den Wahlbrief bitte rechtzeitig zurück. Innerhalb Deutschlands ist die Rücksendung für Sie portofrei. Sie können ihn auch im Hausbriefkasten des Amtes einwerfen oder hier persönlich abgeben. Er muss aber spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr in Ihrem Wahllokal vorliegen, damit er ausgezählt werden kann. Später eingehende Briefe dürfen nicht berücksichtigt werden.
  • Haben Sie noch Fragen zur Kommunalwahl, zur Briefwahl oder möchten Sie vielleicht Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden? Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung: 04824/3890-0 oder per E-Mail:

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 20. April 2023

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