Kontakt
Amt Krempermarsch
Birkenweg 29
25361 Krempe
T: 04824/3890-0
E:
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Dies ist bei einer Neugründung, Übergang nach dem Umwandlungsgesetz (z.B. Verschmelzung, Spaltung), Wechsel der Rechtsform, Übernahme (Erbfolge, Kauf oder Pacht) oder Verlegung des Betriebs aus einem anderen Meldebezirk der Fall.
Bei einer Anmeldung Ihres Gewerbes aus einem anderen Meldebezirk, wird das Gewerbe automatisch abgemeldet.
Folgende Tätigkeiten sind von einer Gewerbeanmeldung ausgenommen:
Freiberufliche Tätigkeiten nach § 18 EStG (Einkommensteuergesetz)
Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Jagd, Fischerei und Bergbau)
Private Vermögensverwaltung
Die Anmeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern vorgenommen werden:
bei Einzelunternehmen: von dem Gewerbetreibenden selbst
bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG))
bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
Unter dem nachstehenden Link haben Sie die Möglichkeit, Ihr Gewerbe online anzumelden.
Online | Gewerbeanzeige - Dateneingabe
§ 14 GewO (Gewerbeordnung)
GewAnzV (Gewerbeanzeigenverordnung)
Personalausweis, Reisepass oder als Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel
Handwerkskarte
Auszug aus dem Handels-/Vereinsregister
Beiblatt Vertretungsberechtigte
Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung beträgt 30,00 Euro.
Bei einer GbR werden 30,00 Euro je Gesellschafter fällig.