Kontakt
Amt Krempermarsch
Birkenweg 29
25361 Krempe
T: 04824/3890-0
E:
Bei einer Verlegung innerhalb des Amtsbereiches, Erweiterung oder Änderung der Tätigkeit und meldepflichten Namensänderung ist gleichzeitig eine Gewerbeummeldung durchzuführen.
Wenn der Betriebssitz auf einen Ort außerhalb des Amtsbereiches verlegt wird, handelt es sich nicht um eine Ummeldung. Das Gewerbe muss bei der zuständigen Behörde der neuen Betriebstätte angemeldet werden. Die Abmeldung erfolgt automatisch.
Die Ummeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern vorgenommen werden:
bei Einzelgewerben: von dem Gewerbetreibenden selbst
bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG))
bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
Unter dem nachstehenden Link haben Sie die Möglichkeit, die Gewerbeummeldung online vorzunehmen.
Online | Gewerbeanzeige - Dateneingabe
§ 14 GewO (Gewerbeordnung)
GewAnzV (Gewerbeanzeigenverordnung)
Personalausweis, Reisepass oder als Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel zur Identifikation
Auszug aus dem Handels-/Vereinsregister
Beiblatt Vertretungsberechtigte
Die Gebühr für Gewerbeummeldung beträgt 30,00 Euro.