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Kontakt

Amt Krempermarsch
Birkenweg 29
25361 Krempe


T: 04824/3890-0
E:

 

Öffnungszeiten

Mo:08.00 - 12.00 Uhr
Di:08.00 - 12.00 Uhr & 14.00 - 18.00 Uhr
Mi:Geschlossen
Do:08.00 - 12.00 Uhr & 14.00 - 16.00 Uhr
Fr:08.00 - 12.00 Uhr

 

Die Amtsverwaltung arbeitet ohne Terminvergabe, Sie können gerne jederzeit zu unseren Öffnungszeiten vorstellig werden.

 

News-Ticker

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Wohngeld Erhöhung beantragen


Allgemeine Informationen

Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld erhöht sich? Dann müssen Sie einen Erhöhungsantrag stellen.

Mit dem Wohngeld werden Sie unterstützt, Ihre Miete zu bezahlen oder Ihre Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum zu verringern.

 Wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation verschlechtert, können Sie beantragen, dass Sie mehr Wohngeld erhalten.

 Diese Verschlechterung kann verschiedene Gründe haben:

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder wird weniger.

  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten erhöht sich.

  • Es leben mehr Personen in Ihrem Haushalt.

 

Verfahrensablauf

  • Sie senden Ihren Erhöhungsantrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.

  • Die Behörde prüft und bescheidet Ihren Erhöhungsantrag.

 

An wen muss ich mich wenden?

An die Wohngeldbehörden Ihrer Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung

 

Voraussetzungen

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder

  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder

  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.

 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

  • Klage

  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen oder Ihre Klage einreichen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

 

Was sollte ich noch wissen?

Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.

 

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen (extern):
Informationen zum Wohngeld auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)Der Wohngeld-Plus – Rechner auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie stellen den Antrag spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem Sie höheres Wohngeld beantragen möchten.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung

  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder

  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

 


Rechtsgrundlagen

§ 27 Absatz 1 Wohngeldgesetz (WoGG)


Ansprechpartner

Ordnungs- und Sozialamt
Birkenweg 29
25361 Krempe

Frau Böhm
EG 3
Birkenweg 29
25361 Krempe
Telefon (04824) 3890-20

Frau Hellmann
EG 3
Birkenweg 29
25361 Krempe
Telefon (04824) 3890-14